• SCHULORDNUNG - Grundschule


    ECOLE BILINGUE A.B.C.M. Zweiprachigkeit Beausoleil

    11, rue des hirondelles

    57200 SARREGUEMINES

    Tél/fax : 03 87 98 56 70

      

    SCHULORDNUNG

    Grundschule

      

    In unserer Schule leben, arbeiten und lernen viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene miteinander. Für ein gutesZusammenlebens müssen sich alle Beteiligten an gewisse Regeln halten. Dies ist auch aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen wichtig.

    Mit der Anmeldung ihrer Kinder an unserer Schule nehmen die Eltern diese Schulordnung zur Kenntnis und verpflichten sich zu deren Einhaltung.

    Die endgültige Aufnahme des Schülers wird durch A.B.C.M. ausgesprochen, seine Aufnahme in die Schule ist erst dann erfolgt, wenn alle verwaltungstechnischen Formalitäten vollständig abgeschlossen sind. Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme eines Schülers grundsätzlich möglich. In diesem Fall verbringt das Kind mindestens einen Probetag im immersiven Sprachunterricht. Im Anschluss entscheiden die betroffene Lehrkraft und die Schulleitung über den Aufnahmeantrag.

     

    UNTERRICHTSZEITEN

    Der Unterricht an der Schule findet montags, dienstags, donnerstags, freitags von

    8.15 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt, mittwochs von 8.15 Uhr bis 11.15 Uhr.

     

     

    Empfang

    Unterrichtsbeginn

    Unterrichtsende

    vormittags

    8.05 Uhr

    8.15 Uhr

    11.30 Uhr

    mittwochs

    8.05 Uhr

    8.15 Uhr

    11.15 Uhr

    nachmittags

    13.20 Uhr

    13.30 Uhr

    15.30 Uhr

     

    Diese Uhrzeiten sind unbedingt einzuhalten. Verspätungen müssen eine Ausnahme bleiben. Sie stören den Ablauf des Unterrichts und schaden der Klasse sowie dem Schüler selbst. Die Schule behält sich das Recht vor, einen Schüler bei wiederholtem Zuspätkommen vom Unterricht auszuschließen.

     

    BETREUUNG (Garderie)

    Die Betreuung wird durch den Elternverein „Sonnenkinder“ gegen eine Mitgliedsgebühr in Höhe von 20€/Jahr/Familie angeboten, zahlbar an den oben genannten Verein.

    Die Öffnungszeiten und die Bedingungen zur Betreuung werden vom Verein bekanntgegeben und können je nach Anzahl der eingeschriebenen Schüler variieren. Während der Betreuungszeit bietet der Verein außerdem verschiedene Aktivitäten an. Die Kosten für eine Teilnahme an diesen müssen direkt an „Sonnenkinder“ gezahlt werden.

     

    EMPFANG-ABLAUF

    Außer den Lehrkräften der Einrichtung und von der Schulleitung ausdrücklich befugten Personen ist der Zugang zur Schule nur Schülern erlaubt, die ordnungsgemäß eingeschrieben und zum Unterricht zugelassen sind, sowie deren Eltern und Erziehungsberichtigten. Die Klassenräume dürfen von den Schülern erst zu Unterrichtsbeginn betreten werden. Eltern dürfen die Klassenräume nur mit der Zustimmung der Schulleitung betreten. Außerhalb der Unterrichtszeiten müssen die Schüler sowie die Eltern die Schule verlassen.

     

    EINHALTUNG DER SCHULZEITEN VOR UND NACH DEM UNTERRICHT

    Schüler, die vor 8.05Uhr, 13.20 Uhr oder nach 15.30 Uhr vor dem Schulgebäude von ihren Eltern alleine gelassen werden, unterstehen in keinem Fall der Verantwortung der Lehrkraft. Für sie tragen die Eltern die Verantwortung.

    Schüler, die am Unterrichtsende noch nicht abgeholt wurden, werden in die Betreuung gebracht. Schüler, die 6 Jahre alt oder älter sind, dürfen die Schule alleine verlassen. Im Fall, dass ein Schüler nicht abgeholt wurde und die Eltern (Erziehungsberechtigen) nicht erreichbar sind, wird der Schüler auf das Polizei-Kommissariat begleitet.

     

    ABWESENHEIT-KRANKHEIT

    Schulbildung ist gesetzliche Pflicht. Ein Kind muss eingeschult sein (oder im familiären Rahmen Unterricht erhalten). Die Schule muss regelmäßig besucht werden. Es herrscht Anwesenheitspflicht.

    Ein ärztliches Attest wird nur im Fall einer ansteckenden Krankheit verlangt. Bei der Rückkehr des Schülers in die Schule muss der Arzt bestätigen, dass keine Ansteckungs­gefahr mehr besteht. Die Abwesenheit des Schülers aus anderen Gründen muss durch einen Erziehungsberechtigten mit Hilfe der abtrennbaren Zettel im Korrespondenzheft entschuldigt werden. Es ist nicht nötig, eine schriftliche Entschuldigung beizufügen.

    Jedoch kann nur ein ärztliches Attest (oder ein Eintrag im P.A.I) einen Schüler langfristig vom Sport- und Schwimmunterricht (mehr als 3 Unterrichtseinheiten) befreien.

    Während des Sportunterrichts ist den Schülern das Tragen von Schmuck verboten.

    Die Lehrkräfte führen Anwesenheitslisten. Diese werden 10 Jahre lang in den Archiven der Schule aufbewahrt. Die Abwesenheiten und Verspätungen sind dort eingetragen und werden auf den Schulzeugnissen jedes einzelnen Schülers aufgeführt.

    Kranke Kinder können nicht in der Klasse empfangen werden. Falls ein Schüler während der Schulzeit erkrankt, werden die Eltern telefonisch informiert und darum gebeten, ihr Kind schnellst möglich abzuholen.

    In einem medizinischen Notfall verständigt die Schule den Rettungsdienst, welcher die Entscheidung darüber trifft, den Schüler in das Krankenhaus zu transportieren oder auch nicht. Nur die Eltern können ein minderjähriges Kind aus dem Krankenhaus abholen.

    Den Lehrkräften ist es nicht erlaubt, den Schülern Medikamente zu verabreichen, es sei denn, ein P.A.I (Projet d’accueil individualisé) sieht dies vor. Außerdem ist es den Schülern untersagt, Medikamente in die Schule mitzubringen.

    Die Familie muss jegliche Risiko-Erkrankung, von der der Schüler betroffen ist, der Schule mitteilen: z.B. Asthma, Allergien, etc. Diese Auskünfte müssen an den ersten Tagen des neuen Schuljahres mitgeteilt werden und müssen nach Bedarf im Laufe des Schuljahres aktualisiert werden. Diese Informationen werden vertraulich behandelt.

    Die Eltern müssen die Lehrer über jede Krankheitserscheinung oder ansteckende Krankheit informieren, damit das Lehrerkollegium die Informationen an alle anderen Eltern der Schule weiterleiten kann. Der Schüler kann nicht vor seiner vollständigen Genesung und Vorlegen eines ärztlichen Attests in die Schule zurückkehren. Für den Fall, dass ein Schüler von Läusen befallen sein sollte, sind die Eltern dazu verpflichtet dies der Schule mitzuteilen. Wird dies unterlassen, so geht die Schule davon aus, dass der Schüler nicht behandelt worden ist und kann ihn in diesem Fall zur Behandlung nach Hause zurückschicken. Diese vorbeugende Maßnahme ist zwingend erforderlich, um eine massive Ansteckung von anderen zu vermeiden. Die Schulleitung kann außerdem erzieherische Maßnahmen ergreifen, falls bei mehreren Klassen Befall festgestellt wurde.

     

    IMPFUNGEN

    Die Pflicht-Impfungen müssen für alle Schüler auf dem aktuellen Stand sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist ein ärztliches Attest über den Grund für den Impfverzicht vorzulegen.

      

    PÄDAGOGISCHE AUSFLÜGE UND BESICHTIGUNGEN

    Alle schulischen Ausflüge und Besichtigungen stehen unter der Leitung der Lehrkräfte und eventuell freiwilliger Eltern. Dabei werden Elternsprecher und ihre Vertreter bevorzugt als Begleiter eingesetzt. Geht der Ausflug über die normale Unterrichtszeit hinaus, so werden die Eltern vorher um ihr Einverständnis gebeten.

    Für Ausflüge ins Ausland müssen alle Schüler im Besitz eines gültigen persönlichen Ausweises sein.

      

    DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN ELTERN UND LEHRERN

    Der respektvolle Umgang zwischen Lehrern und Eltern ist für das störungsfreie Funktionieren der Schule sehr wichtig. Im Falle eines Anliegens sollten die Eltern umgehend die Lehrer und/oder die Schulleitung kontaktieren. Jede Lehrkraft bietet Zeiten an, zu denen die Eltern ohne Terminvereinbarung kommen können. Diese Termine werden am 1. Elternabend im Schuljahr bekanntgegeben. Außerhalb dieser Zeiten muss ein Termin durch einen Eintrag in das Verbindungsheft mit Angabe des Grundes für das Gespräch vereinbart werden.

    Die Schulleitung empfängt Eltern auf Anfrage der Lehrkräfte oder der Eltern selbst, wenn sich dies als notwendig erweist.

    Die Gespräche finden mit den zwei betroffenen Klassenlehrern statt. Wenn dies nicht möglich ist, mit einer anderen Lehrkraft der Schule.

    Das Lehrerteam kann der Familie raten, sich an medizinische Fachkräfte zu wenden, wenn sich dies als förderlich für den Schüler erweist.

     

    VORZEITIGE VERSETZUNG IN DIE NÄCHSTE KLASSE ODER KLASSEN-WIEDERHOLUNG

    Wenn die Familie eine frühzeitige Versetzung in die nächste Klasse verlangt, muss sie dies schriftlich begründen und den Bericht des Psychologen und das Ergebnis des IQ-Tests vorlegen. Handelt es sich um den Schulpsychologen, der den Schüler testet, wird der Bericht von Letzterem ausgestellt. Falls es über die vorzeitige Versetzung zum Konflikt kommen sollte, so wird die Entscheidung darüber in einer Besprechung mit allen Beteiligten (Psychologe, pädagogischer Berater, Schularzt, Lehrer und der Schulleitung) getroffen. Die Eltern werden über die Entscheidung informiert.

    Soll ein Kind eine Klasse wiederholen, so müssen die Lehrer die Gründe dafür in einem Gespräch mit den Eltern erläutern. Die Familie kann den Vorschlag annehmen oder ablehnen. Am Ende eines Schulzyklus (cycle) führt eine Ablehnung durch die Eltern zu einer Entscheidung durch den pädagogischen Berater. Dieser trifft sein Urteil nach Untersuchung aller durch den Schüler ausgeführten Arbeiten im gesamten Schuljahr. Seine Entscheidung ist verbindlich.

     

    EINSCHREIBUNG UND BEITRAGSZAHLUNG

    Die Einschreibeunterlagen werden den Familien bei der ersten Anmeldung des Schülers an der Schule ausgehändigt. Später sind sie in jedem Schuljahr erneut von den Eltern auszufüllen. Die Unterlagen zur Einschreibung müssen vollständig sein und ein Nachweis über die Zahlung der Einschreibegebühren beigefügt sein. Über die Höhe der Einschreibegebühren wird jedes Jahr im Verwaltungsrat erneut abgestimmt. Die gesamten Einschreibegebühren sind an ABCM Zweisprachigkeit, Geschäftssitz in Schweighouse-sur-Moder, zu zahlen. Der Schule Beausoleil ist kein Anteil anzuweisen.

    Die Schüler sind für das gesamte Schuljahr eingeschrieben. Ein Abgang von der Schule bedeutet keine Rückvergütung der jährlichen Beitragszahlung. Besondere Fälle können jedoch von der Verwaltung von ABCM in Schweighouse-sur-Moder untersucht werden. Anfragen hierzu müssen direkt dorthin gerichtet werden.

     

    Kaution

    Jede Familie hinterlegt pro Schuljahr eine Kaution von 70 €. Diese Kaution wird verlangt, um die Familien dazu zu animieren, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Sie wird am Ende des Schuljahres zurückgezahlt, wenn die Familie 3 "Aktionen" erfüllt hat.

    Diese Aktionen können über den Zeitraum des gesamten Schuljahres für gültig erklärt werden. Als eine Aktion gelten zum Beispiel die Begleitung bei einem Schulausflug, Betreuung eines Standes während einer Schulveranstaltung, Engagement als Klassenelternsprecher, Herstellung von Speisen für Feiern, …

    Die Kaution ist für alle Familien der Schule ohne Ausnahme fällig und muss spätestens am 30. September jedes Schuljahres übergeben worden sein.

     

    Schulmaterial

    Die Schulbücher werden von ABCM Zweisprachigkeit gekauft. Die Schüler müssen mit diesen sehr sorgfältig umgehen, da sie über mehrere Jahre zur Verfügung stehen sollen. Der Zustand der Bücher wird am Anfang des Schuljahres überprüft und darf sich nicht über einen Normalgebrauch hinaus verschlechtern. Am Ende des Schuljahres müssen beschädigte Bücher von den Familien erstattet werden.

    Die Arbeitshefte werden als Sammelbestellung durch ABCM Zweisprachigkeit gekauft. Die Eltern haben die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Arbeitshefte bleiben im Besitz der Schüler. 

    Im Allgemeinen bestellen die Lehrer das Schulmaterial für ihre Klassen, damit alle Schüler über einheitliches Material verfügen. Ist dies der Fall, so stellen die Lehrer zu Beginn des Schuljahrs detaillierte Listen über das Material und die anfallenden Kosten zusammen, welche zum Ausgleich von den Familien an die Schule zu erstatten sind.

     

    Internetseite der Schule

    Die Schule verfügt über eine Internetseite, die die Lehrer das ganze Schuljahr über mit Beiträgen versehen, damit die Familien das Klassenleben auf sich einwirken lassen können. Die Adresse lautet: http://abcmbeausoleil.eklablog.com

    Die Familien sind eingeladen, diese regelmäßig zu besuchen.

     

    DIE SCHULKONFERENZ (Conseil d'école)

    Die Schulkonferenz dient dem Austausch zwischen Elternvertretern, Lehrern und der leitenden Instanz von ABCM zu jeglichen Fragen bezüglich des Funktionierens der Schule. Der Schulleitung obliegt der Vorsitz der Schulkonferenz.

    An der Schulkonferenz nehmen teil: 

    • ein gewählter Elternvertreter pro Schulklasse
    • der/die Präsident/in des Elternvereins Sonnenkinder oder der/die Vizepräsident/in
    • ein oder mehrere Vertreter der Stadtverwaltung
    • ein Vertreter von ABCM
    • gegebenenfalls eine von der Schulleitung eingeladene Person zum Erörtern eines speziellen Punktes der Tagesordnung
    • alle Lehrer der Schule, wobei die Schulkonferenz mit den Klassen des Kindergartens gemeinsam stattfindet
    • alle ATSEM

    Die Elternvertreter sind die Vermittler zwischen Eltern und Lehrern. Sie teilen den Lehrern ihre Gedanken und Anliegen bezüglich des Schullebens mit. Sie können auf die Tagesordnung der Schulkonferenz alle Punkte setzen, die direkt mit dem Schulleben in Verbindung stehen. Im Rahmen der Schulkonferenz werden keine Einzelfälle besprochen. Die Schulleitung entwirft die Tagesordnung und verteilt sie an alle Teilnehmer. Wünsche zur Tagesordnung sollten der Schulleitung mindestens 10 Tage vor dem Termin der Schulkonferenz mitgeteilt werden.

     

    VERSICHERUNG

    Jeder Schüler muss durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Es wird den Eltern dringend empfohlen, ihr Kind gegen Risiken aus dem Schulalltag und außerhalb des Schulalltags zu versichern und das Original des Zertifikats vorzulegen.

     

    Verbote

    Gefährliche Gegenstände

    Es ist verboten, gefährliche Gegenstände in die Schule mitzubringen (Cutter, Messer, Feuerzeug etc.) sowie unerlaubte Nahrungsmittel oder Wertgegenstände. Die Schule übernimmt keine Haftung bei eventuellem Diebstahl oder Beschädigung. 

    Süßigkeiten: Aus Sicherheitsgründen sind harte Bonbons und Lutscher in der Schule verboten Unter anderem ist es den Schülern verboten, ihr Frühstück zu essen und gleichzeitig an einem Spiel auf dem Pausenhof teilzunehmen. Ein Geburtstagskuchen (trockener Kuchen) darf mit der Klasse geteilt werden, aber keinerlei Süßigkeiten.

    Spielzeug und andere mitgebrachte Gegenstände: Die Schüler dürfen kein Spielzeug mit in die Schule bringen. Wenn ein Schüler mit einem Spielzeug oder einem anderen Gegenstand, der nicht in das Anwendungsgebiet der Schule fällt, überrascht wird, so wird dieser eingezogen und nur den Eltern oder auf deren Anfrage hin ausgehändigt.

    Beschädigung: Schüler, die absichtlich das Mobiliar beschädigen (z.B. Graffiti auf den Tischen, Stühlen, dem Boden, Wänden, etc.) müssen dieses nach dem Unterricht wieder säubern. Im Falle einer schwerwiegenderen Beschädigung können die Eltern dazu angehalten werden, das beschädigte Material zu ersetzen.

    Die Schüler dürfen innerhalb der Schule oder auf den Fluren nicht mit Bällen oder Ähnlichem spielen.

     

    EINHALTUNG DER SCHULORDNUNG UND UMGANG MIT REGELVERSTÖSSEN

    Diese Schulordnung wird von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Eltern getragen. Jeder Verstoß gegen diese Ordnung zieht eine Mahnung oder eine Sanktion nach sich.

    Die vorliegende Schulordnung kann geändert und verbessert werden und wird jedes Jahr in die Tagesordnung der 1. Schulkonferenz aufgenommen. 

    Vergehen und Sanktionen

    Von den Eltern wird erwartet, dass sie die Hausordnung kennen und diese einhalten. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Ermahnung oder Sanktion nach sich ziehen.

    Der Schulbetrieb ist Verhaltensregeln, die von Lehrkräften, Schülern und Eltern beachtet werden müssen, unterworfen.

    In diesem Sinne zieht jedes Vergehen oder jegliches Verhalten, das von einem Schüler innerhalb der Schule gezeigt wird, und das die Schulordnung nicht befolgt und/oder das Funktionieren der Schule beeinträchtigt, eine Bestrafung nach sich.

    Als Beispiele fehlerhaften Verhaltens seien hier aufgeführt (unvollständige Liste): Schlägereien, Beleidigungen, unschickliches Verhalten, Besitz von gefährlichen Gegenständen, Sachbeschädigung, absichtliches Verhalten, das den Ablauf des Unterrichts stört...

    Eine Bestrafung ist eine erzieherische Maßnahme und soll den Schüler dazu anleiten, über sein Verhalten und das Ausmaß seines Handelns nachzudenken. Sie soll das Kind davon abhalten, ein gleiches Verhalten nochmals zu zeigen.

    Die Strafen sind die folgenden:

    Niveau 1 :

    - Gespräch mit den Eltern. Es sollen gemeinsam Lösungen gesucht werden. Die Ergebnisse des Gesprächs werden schriftlich festgehalten und von Lehrern und Eltern abgezeichnet.

    Niveau 2 :

    - Schriftliche Verwarnung in Form eines offiziellen Briefes an die Eltern. Dieser wird von beiden Lehrkräften und der Schulleitung unterzeichnet.

    Diese Maßnahme kann mit einer Maßnahme (Niveau 1) kombiniert werden.

    Niveau 3 :

    - Vorübergehender Schulverweis

    Dieser darf 3 Tage nicht überschreiten.

    Die Mitteilung über einen vorübergehenden Schulverweises wird den Eltern durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt. Sie wird vom Pädagogischen Berater von ABCM Zweisprachigkeit und der Schulleitung unterzeichnet.

     Niveau 4 :

    - Definitiver Schulverweis. Er wird durch den Präsident von ABCM Zweisprachigkeit (oder durch einen beauftragten Vize-Präsidenten) nach Anhörung des Disziplinarrats ausgesprochen.

    Diesem kann bei Bedarf ein präventiver Schulverweis vorangehen.

    Der Disziplinarrat setzt sich wie folgt zusammen:

    • Präsident von ABCM Zweisprachigkeit (oder ein beauftragter Vize-Präsident)

    • Drei Elternvertreter, die vom Vorstand von ABCM Zweisprachigkeit innerhalb vom Vorstand gewählt werden.

    • Drei Lehrervertreter, die von den Direktoren der Schulen von ABCM Zweisprachigkeit gewählt werden

    • und der Direktor der betroffenen Schule

    Die begründete Entscheidung wird den betroffenen Eltern durch Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt.

    Die Schulordnung und die Erklärung der Rechte und Pflichten der Schüler(innen) müssen bekannt sein und von allen Parteien eingehalten und respektiert werden. Die Eltern müssen durch Unterschrift bestätigen, dass sie von der Schulordnung Kenntnis genommen haben und sich bereit erklären, diese zu respektieren und sich dafür einzusetzen.

    Die Schulordnung ist für das Funktionieren der Schule wichtig. Sie kann jedoch geändert werden.

    Letzte Änderung: August 2015

    Ausgestellt in sieben Seiten, in Sarreguemines im Jahr zweitausend und zwei,

    letzter Stand, August 2015.


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